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AGB

VERPFLICHTUNGEN

1.

Der Kapitän ist für das Leben und das Wohlergehen der Crew, sowie für die Sicherheit des Schiffes verantwortlich, seinen Anweisungen muss jederzeit unbedingt Folge geleistet werden. Die auf dem Schiff aufliegende Schiffsordnung (Hausordnung) und die Sicherheitsbestimmungen sind ausdrücklich Vertragsbestandteil.

 

2.

Alle Gäste nehmen an einer von Witterung und Wetter abhängigen Veranstaltung mit allen dadurch bedingten Umständen und ggf. Einschränkungen teil.

 

3.

come4sun Yachting behält sich bei Auslastung zum Buchungszeitpunkt des Charterers vor, die Buchung von Kabinen (nur bei Kabinencharter) auf einem unserer Partnerschiffe zu tätigen. Der Standard unserer Partnerschiffe gleicht der Yacht M/S Sevi-5.

 

4.

Jeder Gast achtet persönlich auf seine eigene Sicherheit und seine Wertgegenstände und legt bei Bedarf die Schwimmweste, die unter dem Bett in jeder Kabine verstaut ist, selbständig und umgehend an.

 

5.

Jeder ist verpflichtet, bei unklaren Situationen den Kapitän bzw. dessen benannten Vertreter (Wachführer) sofort zu verständigen.

 

6.

Der Kapitän hat das Hausrecht und ist berechtigt, Gäste abzumahnen wenn die Sicherheit des Schiffes, der Besatzung oder der Gäste gefährdet ist oder das harmonische Boardleben nachhaltig gestört wird.

 

7.

Bei Sachbeschädigungen an Schiff und Zubehör (mutwillig und/oder nach bereits erfolgter mündlicher Abmahnung) werden die Reparaturkosten dem Verursacher zur Gänze in Rechnung gestellt.

 

8.

Bei Kabinencharter wird bei einer Verspätung von einzelnen Gästen maximal bis 18 Uhr im jeweiligen Abfahrtshafen gewartet. Die zu spät ankommenden Gäste verpflichten sich, den Kapitän sofort bei Bekanntwerden der Verspätung zu verständigen. Die zu spät angekommenen Gäste können auf eigene Kosten auf einen vom Kapitän genannten festgelegten Treffpunkt kommen und dort an Board gehen. Erreichbarkeit Kapitän: 90 543 293 96 94

 

9.

Routenänderungen aufgrund von Wetter oder anderen unvorhersehbaren Konditionen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten. Der Kapitän behält sich vor, unter gefährlichen oder sehr schlechten Witterungsverhältnissen in Häfen oder schützenden Buchten zu verweilen, selbst wenn dies zur Beeinträchtigung des weiteren Reiseverlaufes führen sollte.

 

   

HAFTUNG

1.

Jeder Gast ist auf eigene Gefahr an Board und verzichtet auf jegliche Ersatzansprüche gegen den Eigner, den Kapitän, die Crew und alle anderen Gäste für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dieser Verzicht umfasst ausdrücklich auch eventuelle Ansprüche mittelbarer Geschädigter, die aufgrund von Gesetzen oder Rechtssprechung Unterhaltsansprüche oder Dienstleistungsansprüche geltend machen könnten.

 

2.

Der Charterpreis inkludiert keinerlei Versicherung für die Gäste. Wir empfehlen unseren Gästen eindringlich, eine eigene Reiseversicherung für Krankheit und Unfall sowie eine Reisegepäckversicherung (Verlust & Beschädigung und eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen). come4Sun Yachting erstattet im Schadensfall keinerlei Kosten.

 

3.

In Fällen höherer Gewalt, durch Krieg, terroristische Aktivitäten (aktuelle oder bereits vergangene), Verspätungen und Änderungen des Ablaufplanes können bei come4sun-Yachting keinerlei Kosten eingefordert werden.

 

4.

Der Vercharterer verpflichtet sich bei Ausfall der Yacht, diese innerhalb von 50 Stunden zu reparieren oder ein Ersatzschiff zur Verfügung zu stellen und mit diesem die Tour durchzuführen. Gelingt dies nicht, kann der Charterer nach Ablauf der 50 Stunden vom Vertrag zurücktreten und bekommt alle geleisteten Zahlungen abzüglich der anteilsmäßig bereits konsumierten Tage rückerstattet.

 

5.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, sind weitergehende Ersatzansprüche (u.A. für Reise, Übernachtungs, Rückflugs- und sonstige Kosten) ausgeschlossen.

 

6.

Tritt der Gast nicht vom Vertrag zurück wird die Tour unverzüglich fortgesetzt. (In diesem Falle werden keine Kosten rückerstattet).

 

7.

Schadenersatzansprüche wegen entgangener Erholung, Urlaubsfreude, etc. sind ausgeschlossen.

   

 

STORNO

1.

Bei Rücktritt des Charterers mehr als drei Monate vor Törnbeginn verfällt die komplette Anzahlung.

 

2.

Bei Rücktritt nach dieser Zeit beträgt die Stornogebühr 100 % des Charterpreises.

 

3.

Gelingt es, Ersatzreisende für den genannten Tourtermin zum vollen Charterpreis zu finden, ist vom zurückgetretenen Charterer an den Charterer lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 100,-- an den Vercharterer zu entrichten. Der bereits geleistete Charterpreis wird nach komplettem Geldeingang des neuen Charterers rückerstattet, Spesen zu Lasten des ursprünglichen Charterers.

 

4.

Kann die Tour nur zu einem geringeren Charterpreis durchgeführt werden, so ist vom zurückgetretenen Charterer der Differenzbetrag zum vollen Charterpreis zu entrichten.

 

5.

Bei vorzeitigem Ausstieg eines Charterers oder Crewmitgliedes aus der Tour, gleich welcher Grund zugrunde liegt, besteht kein Rückzahlungsanspruch.

   


DOKUMENTE und BEHÖRDEN
Für die Gültigkeit der Reisedokumente während der Tour sowie der Einhaltung von Pass,- Devisen-, Zoll,- und sonstiger Vorschriften ist jeder Gast selbst verantwortlich.

Sollte der Verstoß eines Gastes gegen behördliche Vorschriften zu Maßnahmen gegen den Schiffseigner, den Kapitän, die Crew, gegen andere Gäste an Board oder gegen das Schiff führen (Beschlagnahmung der Yacht oder von Ausrüstungsgegenständen, Haft, Bußgelder, Rufschädigung, etc.) führen, so haftet der verursachende Gast uneingeschränkt für alle daraus eintretenden Folgen.